{"id":114,"date":"2015-11-23T18:15:44","date_gmt":"2015-11-23T17:15:44","guid":{"rendered":"http:\/\/localhost\/~gernot\/wordpress-wso\/?page_id=114"},"modified":"2021-01-10T19:06:02","modified_gmt":"2021-01-10T18:06:02","slug":"verein","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.wendlandsinfonieorchester.de\/?page_id=114","title":{"rendered":"Der Verein"},"content":{"rendered":"<p>Der Verein Wendland-Sinfonieorchester e.V. bildet den institutionellen Rahmen des Orchesters und fungiert als Vertragspartner gegen\u00fcber den Konzertveranstaltern und Probentagungsst\u00e4tten. Er ist als gemeinn\u00fctzig anerkannt und bezuschusst das Orchester aus den Beitr\u00e4gen seiner ca. 100 Mitglieder*innen. Der <a href=\"?page_id=621\">Vorstand<\/a> arbeitet ehrenamtlich. F\u00fcr die Teilnahme an den Orchesterwerkst\u00e4tten ist eine Mitgliedschaft nicht erforderlich.<\/p>\n<p>Wenn Sie dem F\u00f6rderverein beitreten m\u00f6chten, so senden Sie bitte eine <a href=\"?attachment_id=8805\">Beitrittserkl\u00e4rung<\/a> an den Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer des Vereins. Der Jahresbeitrag betr\u00e4gt aktuell 25 Euro.<\/p>\n<p>F\u00fcr Ihre Unterst\u00fctzung sei Ihnen herzlichst gedankt!<\/p>\n<h5>Vereinsregister:<\/h5>\n<p>AG Walsrode VR 347<\/p>\n<h5>Kontoverbindung:<\/h5>\n<p>WSO e.V., IBAN DE03250501800000321117, BIC SPKHDE2H, Sparkasse Hannover<\/p>\n<h2>Satzung des Wendland-Sinfonieorchesters e. V.<\/h2>\n<h5>\u00a7 1 Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr<\/h5>\n<p>(1) Der Verein f\u00fchrt den Namen &#8222;Wendland-Sinfonieorchester&#8220;. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung lautet der Name &#8222;Wendland-Sinfonieorchester e. V.&#8220;.<\/p>\n<p>(2) Der Verein hat seinen Sitz in Hodenhagen.<\/p>\n<p>(3) Das Gesch\u00e4ftsjahr des Vereins beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember.<\/p>\n<h5>\u00a0\u00a7 2 Zweck des Vereins<\/h5>\n<p>(1) Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts &#8222;steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke&#8220; der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist es, die Fortbildung auf musischen, geistigen und kulturellen Gebieten, sowie die sinnvolle Ausgestaltung der Freizeit interessierter jugendlicher Instrumentalisten zu f\u00f6rdern.<\/p>\n<p>(2) Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/p>\n<p>(3) Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p>(4) Vorstand und Vereinsmitglieder k\u00f6nnen f\u00fcr ihre T\u00e4tigkeit eine Verg\u00fctung im Rahmen der Ehrenamtspauschale gem\u00e4\u00df \u00a7 3 Nr. 26a EStG erhalten. Der Vorstand schl\u00e4gt j\u00e4hrlich die H\u00f6he und den\/die Empf\u00e4nger der Verg\u00fctung vor. \u00dcber den Vorschlag beschlie\u00dft die Mitgliederversammlung.<\/p>\n<h5>\u00a0\u00a7 3 Erwerb der Mitgliedschaft<\/h5>\n<p>(1) Mitglied des Vereins kann jede nat\u00fcrliche und juristische Person werden. \u00dcber die Aufnahme entscheidet der Vorstand.<\/p>\n<p>(2) Auf Vorschlag des Vorstandes kann die Mitgliederversammlung Ehrenmitglieder ernennen.<\/p>\n<h5>\u00a7 4 Beendigung der Mitgliedschaft<\/h5>\n<p>(1) Die Mitgliedschaft endet durch Tod des Mitglieds, freiwilligen Austritt oder Ausschluss aus dem Verein.<\/p>\n<p>(2) Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Vorstand.\u00a0 Er ist nur zum Schlu\u00df des Gesch\u00e4ftsjahres unter Einhaltung einer K\u00fcndigungsfrist von einem Monat zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>(3) Ein Mitglied kann, wenn es gegen Vereinsinteressen gr\u00f6blich versto\u00dfen hat, durch Beschluss des Vorstandes aus dem Verein ausgeschlossen werden. Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von vier Wochen schriftlicher Widerspruch eingelegt werden, \u00fcber den die n\u00e4chste Mitgliederversammlung entscheidet.<\/p>\n<h5>\u00a7 5 Mitgliedsbeitr\u00e4ge<\/h5>\n<p>(1) Von den Mitgliedern werden Beitr\u00e4ge erhoben.<\/p>\n<p>(2) H\u00f6he und F\u00e4lligkeit des Beitrags wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt.<\/p>\n<h5>\u00a7\u00a0 6 Organe des Vereins<\/h5>\n<p>Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.<\/p>\n<h5>\u00a7 7 Der Vorstand<\/h5>\n<p>(1) Der Vorstand besteht aus dem Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer und dem Vorsitzenden. Jedes Vorstandsmitglied ist alleinvertretungsberechtigt.<\/p>\n<p>(2) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung gew\u00e4hlt, seine Amtsdauer betr\u00e4gt zwei Jahre vom Tag der Wahl an gerechnet; er bleibt jedoch bis zur Neuwahl des Vorstandes gesch\u00e4ftsf\u00fchrend im Amt.<\/p>\n<p>(3) Vorstandssitzungen sind nach Bedarf einzuberufen.<\/p>\n<p>(4) Bei besonderen Anl\u00e4ssen k\u00f6nnen an Vorstandssitzungen auf Einladung des Vorstandes weitere Personen mit beratender Stimme teilnehmen.<\/p>\n<p>(5) \u00dcber die Vorstandssitzung ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer zu unterzeichnen ist.<\/p>\n<h5>\u00a7 8 Zust\u00e4ndigkeit des Vorstandes<\/h5>\n<p>(1) Der Vorstand ist f\u00fcr alle Angelegenheiten des Vereins zust\u00e4ndig, soweit sie nicht durch die Satzung der Mitgliederversammlung \u00fcbertragen sind.<\/p>\n<p>(2) Er hat insbesondere folgende Aufgaben<\/p>\n<p>1. Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung,<\/p>\n<p>2. Beschlussfassung \u00fcber Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern,<\/p>\n<p>3. Erstellung eines Jahresberichts.<\/p>\n<h5>\u00a7 9 Mitgliederversammlung<\/h5>\n<p>(1) Einmal im Jahr soll die ordentliche Mitgliederversammlung stattfinden.<\/p>\n<p>(2) Die Mitgliederversammlung ist insbesondere f\u00fcr folgende Angelegenheiten zust\u00e4ndig:<\/p>\n<p>1. Festsetzung der H\u00f6he und der F\u00e4lligkeit des Jahresbeitrags,<\/p>\n<p>2. Wahl der Mitglieder des Vorstandes,<\/p>\n<p>3. Beschlussfassung \u00fcber \u00c4nderung der Satzung,<\/p>\n<p>4. Entgegennahme des Jahresberichts und Entlastung des Vorstands,<\/p>\n<p>5. Ernennung von Ehrenmitgliedern,<\/p>\n<p>6. Aufl\u00f6sung des Vereins.<\/p>\n<h5>\u00a7 10 Einberufung und Beschlussfassung der Mitgliederversammlung<\/h5>\n<p>(1) Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Das Einladungsschreiben gilt dem Mitglied als zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied dem Verein schriftlich bekanntgegebene Adresse gerichtet ist. Die Tagesordnung setzt der Vorstand fest.<\/p>\n<p>(2) Jedes Mitglied kann bis sp\u00e4testens eine Woche vor einer Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich eine Erg\u00e4nzung der Tagesordnung beantragen. Der Versammlungsleiter hat zu Beginn der Mitgliederversammlung die Erg\u00e4nzung bekanntzugeben. \u00dcber Antr\u00e4ge auf Erg\u00e4nzung der Tagesordnung, die in Mitgliederversammlungen gestellt werden, beschlie\u00dft die Versammlung.<\/p>\n<p>(3) In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme. Beschl\u00fcsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst, Satzungs\u00e4nderungen mit Zweidrittelmehrheit. Beschlussf\u00e4hig ist die Mitgliederversammlung, wenn die Mitglieder ordnungsgem\u00e4\u00df geladen worden sind.<\/p>\n<p>(4) \u00dcber die Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom Versammlungsleiter zu unterzeichnen ist.<\/p>\n<h5>\u00a7 11 Au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung<\/h5>\n<p>Der Vorstand kann jederzeit eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Diese muss innerhalb von acht Wochen einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn die Einberufung von einem Drittel aller Mitglieder schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gr\u00fcnde vom Vorstand verlangt wird.<\/p>\n<h5>\u00a7 12 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/h5>\n<p>(1) Der Verein kann aufgel\u00f6st werden, wenn zwei Drittel der Mitglieder in der Mitgliederversammlung daf\u00fcr stimmen.<\/p>\n<p>(2) Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder Wegfall seines bisherigen Zwecks f\u00e4llt das Vereinsverm\u00f6gen an den Deutschen Musikrat, Bonn, Am Michaelishof 9a, der es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke zur F\u00f6rderung von Instrumentalisten zu verwenden hat.<\/p>\n<p>[Version nach Beschluss der Mitgliederversammlung am 28.12.2011]<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Verein Wendland-Sinfonieorchester e.V. bildet den institutionellen Rahmen des Orchesters und fungiert als Vertragspartner gegen\u00fcber den Konzertveranstaltern und Probentagungsst\u00e4tten. 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